100% KOSTENFREI

Heute schon an morgen denken & in die GKV wechseln.
Jetzt schnell in wenigen Schritten prüfen lassen.

Sie sind privat versichert und möchten raus-aus-der-PKV?

So einfach funktioniert die Prüfung

Formular ausfüllen

Wir kümmern uns persönlich darum, für Sie den besten Tarif zu bestimmen.

Wir schätzen Ihren Fall ein

Wir kontaktieren Sie und prüfen kostenlos Ihre Optionen auf einen erfolgreichen Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung.

Erfolgreich wechseln​

Bei einem Wechsel können Sie auf unsere volle Unterstützung zählen.

Die Lösung​

Bares Geld sparen durch den Wechsel von PKV in GKV. Es besteht für viele Versicherte nach umfassender sozialrechtlicher Prüfung die Möglichkeit, in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung zu wechseln. Dies gilt insbesondere auch für einige über 55-Jährige und/oder langjährig Privatversicherte. Wir arbeiten weitestgehend auf Erfolgshonorarbasis für Sie und greifen hierbei auf ein spezialisiertes und aufeinander abgestimmtes Netzwerk von Experten aus dem Sozialversicherungsrecht, Steuerberatern, Rentenberatern und Rechtsanwälten zurück. Viele Menschen, die in jungen Jahren nicht der Krankenversicherungspflicht unterliegen, wählen eine private Krankenversicherung.

Zumeist handelt es sich hier um den Personenkreis der Selbstständigen und gutverdienende Angestellten. Sie sind von den günstigen Beiträgen und einem eventuell umfangreicheren Leistungsangebot überzeugt, weshalb sie der gesetzlichen Krankenversicherung den Rücken kehren. Im Alter sind die steigenden Beiträge der privaten Krankenversicherung ein Grund dafür, dass viele den Weg in die gesetzliche Krankenversicherung suchen. Viele befürchten, dass sie in Zukunft die Beiträge für die private Krankenversicherung gar nicht mehr aufbringen können.

Der Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse ist möglich für:​

Angestellte – Das Jahreseinkommen und die Beitragsbemessungsgrenze sind ausschlaggebenden Faktoren sowie das Alter des Angestellten und der Status der Versicherung, ob privat oder freiwillig gesetzlich.

Selbstständige – Die Möglichkeit des Wechsels von Selbstständigen in die GKV hängt wesentlichen vom Lebensalter ab. Es geht hauptsächlich um privat krankenversicherte Selbstständige.

Witwen und Witwer – Seit 2017 können Waisenrentner unter vereinfachten Bedingungen in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren, mit wenigen Ausnahmen.

Über 55-jährige – Leider wird oft behauptet, dass ein Wechsel aus der privaten Krankenversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung über dem 55. Lebensjahr nicht möglich ist. Diese Aussage ist falsch! Die Neuänderungen für die Vorversicherungszeit in der Krankenversicherung der Rentner zum 01.August 2017 zeigen, dass auch ein späterer Wechsel in die GKV möglich ist.

Rentner – Die Rückkehr von privat Versicherten Rentnern in die gesetzliche Krankenversicherung ist grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Eine Ersparnis von über 150.000€ und mehr ist keine Seltenheit.

Wechsel in die GKV​

Nutzen Sie die Möglichkeit des Wechsels in die gesetzliche Krankenkasse. Sparen Sie bares Geld!
Viel Geld sparen, weniger Beiträge zahlen!

Haben Sie bis zu 800€ mehr zur eigenen Verfügung, durch einen Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse.
Wechsel auch für über 55-jährige möglich!

Auch wer bereits über 55 Jahre alt ist, kann einen Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse realisieren.
Erfahrene Experten begleiten Sie!

Unser Netzwerk aus erfahrenen Experten mit über 20 Jahren Erfahrung unterstützt Sie beim Wechsel in die GKV.

Feedback unserer zufriedenen Kunden​

„Mein Versicherungsmakler meinte, es sei ausgeschlossen, in meinem Alter (62 Jahre) von der Privaten in die Gesetzliche zu wechseln. Nach meiner Anfrage war ich innerhalb von nur 8 Wochen tatsächlich wieder zurück in der Gesetzlichen Kasse versichert und spare jetzt über 600€ monatlich ein! Gerne empfehle ich raus-aus-der-pkv.de weiter.“

MICHAEL B. (62)

„Ich wandte mich an raus-aus-der-pkv.de aufgrund der Empfehlung eines Freundes. Tolle Betreuung und kompetente Beratung, unkompliziert für mich mit wenig Aufwand. Der Wechsel hat geklappt und jetzt spare ich Monat für Monat bares Geld. Ein herzliches Danke ans Team!“

SABINE G. (57)

„Nach 30 Jahren PKV und ständigen Erhöhungen hatte ich es satt. Anfangs war ich skeptisch, aber nach einer super Beratung war mir klar, es gibt doch eine Chance! 3 Monate später war ich in der GKV versichert, meine PKV habe ich umgewandelt in eine Zusatzversicherung, so genieße ich nun viele Vorteile eines Privatversicherten und spare dennoch über 500€ monatlich.“

PAUL F. (82)

%
⌀ Beitragsersparnis
%
Zufriedene Kunden
%
Risiko
%
Erfolgsquote
„Die Privaten Krankenversicherer haben 2017 für 6 Millionen Versicherte die Beiträge bis zu 12% angehoben!“
Quelle: FOCUS

Unsere Rechtsexperten erwirken von der jeweiligen Krankenkasse einen Bescheid, welcher ein sog. Verwaltungsakt ist. Der Begriff des Verwaltungsaktes ist gesetzlich in § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) des Bundes und in den vergleichbaren Normen der Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder definiert.

Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.

Ja, für die meisten Selbstständige, ist ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung möglich. Gerne unterstützen Sie unsere Rechtsexperten bei ihrem Vorhaben.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen, die von jeder Gesetzlichen Krankenkasse angeboten werden, sind trotz aller Kürzungen noch immer recht umfassend. Zudem können Sie Ihre PKV in eine preisgünstige Zusatzversicherung umwandeln und somit viele Bereiche wie bspw. Zahn- oder Krankenhausleistungen privat versichern.

Als privat versicherter Arbeitnehmer bekommen Sie von Ihrem Arbeitgeber einen steuerfreien Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung. In den meisten Fällen ist er genauso hoch wie das, was der Arbeitgeber für die gesetzliche Krankenversicherung zahlen würde. Für das Jahr 2020 beträgt der Beitragszuschuss für privat Krankenversicherte maximal 367,97 Euro pro Monat.

Freiwillig krankenversicherte Arbeitnehmer erhalten von ihrem Arbeitgeber als Beitragszuschuss zu ihren Krankenversicherungsbeiträgen den Betrag, den der Arbeitgeber bei Versicherungspflicht des Beschäftigten zu tragen hätte. Dies ist i. d. R. die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenversicherung zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitrags.

Jeden Monat zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in die gesetzliche Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Wieviel, das kommt auf das Bruttogehalt an. Der Arbeitgeber zahlt die eine Hälfte der Beiträge, der Arbeitnehmer die andere Hälfte. Sozialversicherungsbeiträge werden nur bis zu einer Höchstgrenze vom Gehalt abgezogen. Das ist die Beitragsbemessungsgrenze. Im Jahr 2020 liegt sie für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung bei 6.900 Euro (West) und 6.450 Euro (Ost) im Monat, für die gesetzliche Krankenversicherung liegt sie bei 4.687,50 Euro.

Bei der KVdR handelt es sich um eine Pflichtversicherung, in der alle Rentner versichert werden, die seit der erstmaligen Aufnahme der Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragsstellung eine bestimmte Zeit in einer gesetzlichen Krankenkasse (bzw. Sozialversicherung in der DDR) pflichtversichert, freiwillig versichert oder durch pflichtversicherte Personen familienversichert waren. Zusätzlich werden pro Kind 3 Jahre zur Vorversicherungszeit hinzugerechnet.

Die Zeit zwischen der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und der Rentenantragsstellung wird hierbei in zwei Hälften geteilt. Nur wer mindestens 90 Prozent der zweiten Hälfte dieses Erwerbslebens gesetzlich versichert war, hat die Vorversicherungszeit erfüllt und darf sich in der Krankenversicherung der Rentner versichern lassen. Weiterhin müssen Versicherte für die KVdR einen Anspruch auf Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben.

Die Bürgerversicherung ist vom Tisch. Die Gesundheitspolitik nimmt im Grundsatzpapier Stellung hierzu. Am bisherigen System (PKV/GKV) wird festgehalten und eine Bürgerversicherung abgelehnt. (Stand 15.10.2021)